Keine Kosten. Kein Risiko. Nur deine Zukunft.
Arbeitgeber übernehmen die Kosten rund um den Arbeitsvertrag (inkl. Beschleunigtes Fachkräfteverfahren/Defizitbescheid, falls nötig) – dein Weg nach Deutschland ist zu 100 % kostenlos.
Viele Vermittler versprechen Chancen - und verlangen Gebühren. Bei ON7 zahlst du keine Vermittlungsgebühr: Die Kosten rund um deinen Arbeitsvertrag (z. B. Beschleunigtes Fachkräfteverfahren/Defizitbescheid) übernehmen wir gemeinsam mit dem Arbeitgeber. Sprachkurs, Visa-/Übersetzungen, Reise und Wohnung trägst du selbst - wir beraten und unterstützen dich bei allen Schritten. So bleibt alles transparent und ohne versteckte Kosten.
1. Transparente Kostenstruktur
| Leistung | Wer zahlt? | Wert (€) |
|---|---|---|
| Beschleunigtes Fachkräfteverfahren / Defizitbescheid (falls nötig) | Arbeitgeber / ON7 | > 500 € (abhängig von Behörde) |
| Bewerbungstraining & Matching (Pflegeeinrichtungen) | Arbeitgeber / ON7 | inklusive (≈ 500 € Gegenwert) |
| Deutschkurs A1–B2 | Kandidat (selbst) | je nach Anbieter (z. B. 1.800 €) |
| Prüfungsgebühr B2 | Kandidat (selbst) | ca. 200 € |
| Dokumente & Übersetzungen | Kandidat (selbst) | je nach Umfang (z. B. 100 €) |
| Visumgebühren & Reiseunterlagen | Kandidat (selbst) | ca. 100 € (Visum), Flug separat |
Keine Vermittlungsgebühr. Arbeitgeber/ON7 übernehmen nur die Vertrags-/Anerkennungskosten (z. B. BFV/Defizitbescheid). Sprache, Visum, Übersetzungen, Reise & Wohnung sind selbst zu tragen - ON7 unterstützt beratend.
2. Warum das möglich ist
- Deutschland investiert jährlich über 1 Milliarde € in internationale Pflegeprogramme. Arbeitgeber im Pflegebereich finanzieren häufig die Kosten rund um den Arbeitsvertrag (z. B. beschleunigtes Verfahren/Defizitbescheid); Sprachkurse, Visa und Reise werden in der Regel selbst bezahlt - ON7 unterstützt beratend.
- ON7 arbeitet direkt mit diesen Arbeitgebern - keine Zwischenhändler, keine Agenturgebühren.
3. Deine Vorteile
- Keine Vorauszahlung oder „Servicegebühr“
- Schriftliche Kostenfreiheit in allen Verträgen
- Rechtssichere Vermittlung nach deutschem Arbeitsrecht (§ 11 AÜG)